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Häufig gestellte Fragen zum Thema Cannabidiol (CBD)

„CBD“ ist die Abkürzung für Cannabidiol, welches aus den oberirdischen Teilen, den Blättern oder Stängeln der Hanfpflanze (Cannabis Sativa L.) gewonnen wird. In der Hanfpflanze finden sich über 80 verschiedene Cannabinoide, welche die chemische Struktur von Terpenphenolen aufweisen und in der Pflanze überwiegend als Carbonsäuren vorhanden sind.

Das am meisten erforschte Cannabinoid ist THC, welches für die psychotrope Wirkung von Cannabis verantwortlich ist. Das psychoaktive Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) verursacht eine Rauschwirkung, das nicht psychotrope Delta-8-Tetrahydrocannabinol Cannabidiol nicht.

Da die Begriffe „Hanf“ und „Marihuana“ und „Cannabis“ häufig in einem Atemzug genannt werden, bedarf es an dieser Stelle einer klaren Differenzierung.

Der Unterschied liegt im THC-Gehalt, welcher die Cannabis Sativa L. unterschiedlich klassifiziert.

Ist der THC-Gehalt unter 0,3%, liegt keine psychoaktive Wirkung vor und wird als Hanf angesehen. Überschreitet der THC-Gehalt die 0,3% Konzentration, tritt eine psychoaktive Wirkung ein und kategorisiert die Pflanze als Marihuana.

Seit 2017 gibt es zahlreiche CBD-haltige Produkte, die den europäischen Markt erreicht haben.

  • Kosmetische Produkte, cannabinoidhaltig
  • Nahrungsergänzungsmittel, cannabinoidhaltig
  • E-Liquids, cannabinoidhaltig

Laut des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist eine Einstufung als Arzneimittel vom Inverkehrbringer auszuschließen.

Beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln und somit auch Nahrungsergänzungsmitteln ist zu berücksichtigen, dass die für die Produktion verwerteten Inhaltsstoffe nicht aufgrund ihrer pharmakologischen Wirkung als Arzneimittel zu klassifizieren sind.

Die Arzneimitteleigenschaft von Erzeugnissen mit dem Zusatz von CBD bedarf einer Einzelfallprüfung.

Da CBD als Einzelsubstanz keine berauschende Wirkung zukommt, ist es in den Anlagen des BtMG nicht aufgeführt und somit kein Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes. Gemäß des WHO Expert Committee on Drug Dependence (ECDD) sei ein internationales Verbot von CBD als Suchtstoff nicht gerechtfertigt. Auf dem Markt existieren bereits verschiedene CBD-Öle, deren CBD-Gehalt bei bis zu 30% liegt. Da bei der CBD-Extraktion der Pflanze ein geringer Teil an THC nicht ausgeschlossen werden kann, wurde ein Obergrenzwert von 0,2% THC seitens der EU festgelegt. Auf diesem Wege soll eine rein gewerbliche oder rein wissenschaftliche Zweckbestimmung garantiert werden. Überschreitet der THC-Wert den 0,2%-Grenzwert, verstößt das Produkt gegen das BtMG.

Zu den beiden wichtigen Cannabinoiden für eine medizinische und gesundheitsfördernde Anwendung zählen das psychotrope Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und das nicht psychotrope Delta-8-Tetrahydrocannabinol Cannabidiol (CBD). Cannabinoide aktivieren die CB1-Rezeptoren im zentralen Nervensystem (ZNS) sowie CB2 im Immunsystem. THC interagiert ebenfalls mit CB1- und CB2-Rezeptoren, CBD greift aber in erheblich mehr Transmittersysteme ein. Es steigert die Menge an nativen Cannabinoiden, bindet an Serotoninrezeptoren, stimuliert GABA-Rezeptoren, also eine Art Ganzkörpermassage im neurobiologischen Mobile der Transmitter. Zu seinen komplexen Wirkmechanismen zählen die Stimulation von 5-HT1A-Rezeptoren und des nicht-selektiven Kationenkanals TRPV1. Das medizinische und gesundheitsfördernde Potenzial von CBD wird aufgrund seiner antiemetischen, antikonvulsiven, neuroprotektiven und antiinflammatorischen Eigenschaften derzeit intensiv in wissenschaftlichen Studien untersucht.

Bislang gibt es noch keine wissenschaftlichen Studien, anhand derer sich Nebenwirkungen eindeutig auf den Konsum CBD-haltiger Produkte zurückführen lassen. Die Initiative Pro-CBD hat das Ziel, mithilfe von Forschungsförderung fundierte wissenschaftliche Kenntnisse über die Wirkungsweisen von CBD zu erlangen.

Um einheitliche Qualitätsstandards für die Verbraucher zu schaffen, dürfen CBD-haltige Produkte nur aus zertifiziertem nutzhanfpflanzlichem Saatgut aus EU-Mitgliedsstaaten produziert werden.

Zudem stuft die Europäische Kommission die Einzelsubstanz Cannabidiol als neuartig ein, da kein nennenswerter Verzehr von CBD vor dem 15. Mai 1997 dokumentiert ist. Aus dieser Einstufung folgt ein Eintrag in den Novel Food Katalog, welcher eine gründliche gesundheitliche Bewertung der Produkte nach sich zieht, bevor sie in den Verkehr gebracht werden.

Die Initiative PRO CBD setzt sich für die Schaffung transparenter Qualitätsstandards und klar überprüfbarer Marktregeln ein. Vor diesem Hintergrund soll mit dem Entwurf einer Selbstverpflichtungserklärung ein deutliches Signal gesetzt worden.

Die für die Verarbeitung zugelassenen Cannabispflanzen müssen aus dem Anbau in EU-Mitgliedsstaaten mit zertifiziertem Saatgut (Nutzhanf) entstammen. Unterschieden wird hierbei zwischen dem CBD-Vollspektrum und dem CBD-Isolat.

Wird ein Produkt als Vollspektrum bezeichnet, bedeutet dies, dass es alle anderen Cannabinoide enthält, die in der Ausgangspflanze vorkommen. Während des Extraktionsprozesses werden alle in der Pflanze enthaltenen Cannabinoide herausgezogen.

CBD-Isolat hingegen besteht aus reinem, von allen anderen Cannabinoiden herausgefilterten, CBD.

Es liegen bereits erste Studien aus den USA vor, allerdings gilt dort eine andere THC-Obergrenze in CBD-Produkten. Für Produkte, die europäische Obergrenzwerte einhalten, liegen bislang noch keine wissenschaftlichen Studien vor, die die Effekte oder Nebenwirkungen CBD-haltiger Produkte klar aufzeigen. Die Initiative PRO CBD hat das Ziel, mithilfe von Forschungsförderung fundierte wissenschaftliche Kenntnisse über die Wirkungsweisen von CBD zu erlangen.

Der Gesetzgeber hat mit dem am 10.03.2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften die Position Cannabis der Anlage III zu § 1 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geändert. Seitdem unterscheidet das BtMG zwischen Cannabis der Anlage III (Verwendung zu medizinischen Zwecken) und Cannabis Anlage I (grundsätzlich nicht verkehrsfähiges und nicht verschreibungsfähiges Cannabis). Für Nutzhanf sieht Anlage I einzelfallspezifische Ausnahmeregelungen vor.

Cannabidiol (CBD) ist als Reinstoff aktuell nicht dem BtMG unterstellt, jedoch gelten für CBD-haltige Produkte, welche auf Basis von Cannabisextrakten hergestellt werden, folgende betäubungsmittelrechtlichen Regelungen:

Nach dem Buchstaben b unter der Position Cannabis in Anlage I zu § 1 Abs.1 BtMG sind Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen von den betäubungsrechtlichen Vorschriften ausgenommen, wenn sie aus dem Anbau in EU-Mitgliedsstaaten mit zertifiziertem Saatgut (Nutzhanf) stammen oder ihr THC-Gehalt 0,2% nicht übersteigt. Zudem muss der Verkehr mit ihnen (ausgenommen vom Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen, welche einen Missbrauch ausschließen.

Obige Ausnahmeregelung des BtMG gilt ebenso für Zubereitungen aus den Pflanzen und Pflanzenteilen, sofern sie den vorgenannten Bedingungen entsprechen.

Da sich diese Ausnahmeregelung auf gewerbliche oder wissenschaftliche Zwecke beschränkt, dürfen unbearbeitete oder lediglich bearbeitete Pflanzenteile nicht an den Endverbraucher abgegeben werden. Nicht betroffen hiervon sind Zubereitungen mit verarbeitetem Nutzhanf der vorgenannten Sorten, auch wenn noch geringe aus den Pflanzenteilen stammende THC-Restgehalte enthalten sein sollten. Voraussetzung für die Abgabe an den Endverbraucher ist allerdings, dass ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen werden kann. Hierbei kann sich auf die Grenzwerte des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) berufen werden, wenn eine orale Aufnahme des Produktes beabsichtigt ist. Die Inverkehrbringer oder Hersteller sind dazu verpflichtet nachzuweisen, dass ein Missbrauch ausgeschlossen ist.

CBD-Produkte werden von Laboren getestet, indem eine Analyse des Cannabinoid-Profils durchgeführt wird. Diese Analysen sind unter anderem so wichtig, um zu belegen, dass der THC-Wert des Produktes genauso hoch ist wie angegeben. Ist der THC-Wert zu hoch, kann das Produkt psychoaktiv wirken. Da Cannabis ein Bioakkumulator ist, hat die Pflanze die Fähigkeit, Nährstoffe aus dem Boden zu ziehen und sie in ihren Stielen und Blättern zu sammeln. Leider gilt dies auch für schädliche Verbindungen aus dem Boden, z.B. Schwermetalle, welche bei Einnahme schädlich für den menschlichen Organismus sein können. Daher testen Labore CBD-Produkte zusätzlich auf Schwermetalle, beispielsweise Arsen, Blei, Cadmium und Quecksilber. Darüber hinaus testen Labore auf organische Lösungsmittel und biologische Verunreinigungen, wie Bakterien, Parasiten und Pilze, die das Pflanzenmaterial infiziert und das Endprodukt verunreinigt haben könnten.

CBD-Produkte werden im Internet, aber auch im Einzelhandel vertrieben. Zu finden sind sie vor allem in Drogerien oder im Lifestyle-Segmentsektor.

Terpene stellen eine große Gruppierung chemischer Verbindungen dar, welche als nebensächliche Bestandteile in natürlichen Organismen vorkommen. Terpene werden oft als Lebensmittelzusatzstoff in Parfümerien oder für Aromatherapien eingesetzt. Sie sind verantwortlich für Farbe, Geschmack und Geruch. Auch in der Cannabispflanze sorgen Terpene für jene Eigenschaften und interagieren mit den in der Pflanze enthaltenen Cannabinoiden. So können Terpene darüber entscheiden, wie viel THC durch die Blut-Hirn-Schranke gelangt und beeinflussen die Verfügbarkeit der Rezeptoren.

Aktuell werden zahlreiche positive Effekte der in der Cannabispflanze enthaltenen Cannabinoide auf den menschlichen Körper untersucht. Dieser Forschung entstammt der Begriff „Entourage-Effekt“, wonach Terpene und Cannabinoide vorzugsweise zusammen eingenommen werden sollen, da so die Verbindungen ihre Wirkung auf bestmögliche Weise entfalten können. Dies zeigt, dass es sich beim Effekt der Cannabispflanze auf den menschlichen Körper um ein Zusammenspiel aus Milliarden Mikroorganismen handelt, bei der jeder einzelne seine eigene fundamentale Funktion aufweist.

Der entscheidende Unterschied liegt im Herstellungsprozess der Öle. Hanf-Öl wird aus den Samen der Pflanze, welche eine sehr niedrigen THC-Gehalt aufweisen, hergestellt und enthält zahlreiche ungesättigte Omega-3 und Omega-6-Fettsäuren und wird daher meist als reines Speiseöl verwendet. CBD-Öl wird aus den Blättern und Blüten der Hanfpflanze durch einen Oxidierungsprozess gewonnen und meist als Nahrungsergänzungsmittel genutzt.

Für das CBD-Öl werden primär Hanfblüten sowie Blätter des weiblichen Nutzhanfs verwendet, der den EU-rechtlichen Normen entspricht. Der zeichnet sich durch einen geringen THC- und einen geringen CBD-Gehalt aus. Das Cannabidiol wird durch ein CO2-Extraktionsverfahren gewonnen, welche die gängigste und effizienteste Methode ist. Dabei löst das Kohlenstoffdioxid unter hohem Druck die Substanzen aus dem Hanf. Im nächsten Schritt wird der Druck gesenkt, infolgedessen gibt das CO2 die gewonnenen Extrakte wieder ab, sodass die natürlichen Inhaltsstoffe der Hanfpflanze erhalten bleiben. Darauf folgt die Decarboxylierung, wobei die gewonnenen Stoffe erhitzt werden, damit sich die CBDA-Säure in das aktive CBD umwandelt.

Der Markt bietet mittlerweile eine breit gefächerte Palette an CBD-Produkten an, die in vielen Bereichen Anwendung finden. Viele Personen, die unter psychischen Problemen leiden, entscheiden sich für die Einnahme von CBD. Das Cannabidiol wirkt sich entspannend auf Muskeln und Körper aus. Daneben ist es auch angstlösend. Neben konventionellen Medikamenten kann CBD die Therapie bestmöglich unterstützen. Zudem interagiert Cannabidiol mit körpereigenen CB-Rezeptoren, sodass Schmerzen gelindert werden können. Darüber hinaus verfügt das CBD-Öl über krampflösende Eigenschaften, welche die Nerven schützen. Aus diesem Grund kann es auch bei krampfartigen Beschwerden eingesetzt werden. Nicht zuletzt werden CBD-Produkte im Kosmetik und Lifestyle-Produktsektor immer beliebter.

Die Dosierung der CBD-Produkte ist immer produktabhängig und individuell zu handhaben. Die genaue Dosierempfehlung ist der jeweiligen Produktbeilage zu entnehmen.

Wie schnell CBD wirkt und wie lange die Wirkung anhält, hängt von einer ganzen Reihe verschiedener Faktoren ab. Zunächst ist die Darreichungsform entscheidend, also ob man CBD inhaliert, schluckt, auf die Mundschleimhaut sprüht oder als Gel auf der Haut anwendet, allerdings kann die Wirkungsdauer auch davon abhängen, ob die Produkte zusammen mit einer Mahlzeit konsumiert wurden. Die Wirkung oral einzunehmender CBD-Produkte liegt zwischen sechs bis acht Stunden, nimmt man CBD-Produkte über die Mundschleimhaut (beispielsweise Mundsprays) auf, hält die Wirkung etwa vier bis sechs Stunden an. Wird das Produkt auf die Haut aufgetragen (beispielsweise Gels), ist eine Wirkung von zwei bis vier Stunden zu erwarten.

CBD-Produkte wirken nicht berauschend. Die berauschende Wirkung, die mit der Cannabispflanze in Verbindung gebracht wird, ist dem THC, welches in den weiblichen Hanfpflanzen enthalten ist, zuzuschreiben. Das THC wirkt psychoaktiv und sorgt für einen Rauschzustand, welcher durch den Konsum CBD-haltiger Produkte nicht eintreten kann, da diese einen zu geringen THC-Anteil beinhalten. Der THC-Gehalt in CBD-Produkten muss gemäß EU-Richtwerten unter 0,2% liegen. Eine Abhängigkeit von CBD-Produkten ist ausgeschlossen.

Cannabidiol ist durch einen Drogentest grundsätzlich nicht nachweisbar, da der THC-Gehalt der Produkte gemäß EU-Richtwerten unter 0,2% liegen muss. Konsumiert man CBD-Produkte in sehr großen Mengen, ist der Nachweis von THC im menschlichen Körper möglich.

CBD-Produkte haben nachweislich positive Effekte auf den menschlichen Organismus und sind in der Einnahme unbedenklich. Nach aktuellem Stand liegen noch keine Langzeitstudien bezüglich des Effektes vom Konsum CBD-haltiger Produkte in der Schwangerschaft vor. Zwar kann eine Unbedenklichkeit bisher noch nicht final ausgesprochen werden, dennoch ist die allgemeine Tendenz dazu gegeben.

Die positive Wirkung von CBD-Produkten auf den Menschen gelten gleichermaßen für Tiere. CBD kann bei Tieren Tumoren entgegenwirken, entzündungshemmend wirken, Krampfanfälle reduzieren und Angstzustände lösen sowie Arthritis und Epilepsie lindern. Der Vertrieb von CBD-Produkten für Tiere nimmt auf dem deutschen Markt einen immer höheren Stellenwert. Diese werden von Tierärzten immer öfter für Behandlungen genutzt. Auch für Menschen produzierte CBD-Produkte können Tieren ohne Probleme verabreicht werden, hierbei muss die Dosierung dem Körpergewicht des Tieres angepasst werden.